Philosophie
Unserer Geschäftspolitik liegen Grundsätze fairen kaufmännischen Handelns zugrunde. Wir agieren:
- professionell - nicht routinemäßig,
- kooperativ - nicht aufdringlich,
- engagiert - nicht aggressiv,
- kompetent - nicht belehrend.
Unserer Geschäftspolitik liegen Grundsätze fairen kaufmännischen Handelns zugrunde. Wir agieren:
| Maklerauftrag |
| Der Makler ist beauftragt, die genannten Versicherungsverträge des Auftraggebers zu betreuen und
zu verwalten sowie nach Abstimmung mit dem Auftraggeber neue Versicherungsverträge zu
vermitteln und bestehende Versicherungsverträge zu kündigen. Gegenstand dieses Vertrages sind
alle über den Makler vermittelten und durch den Auftraggeber abgeschlossenen
Versicherungsverträge. Der Makler verpflichtet sich, grundsätzlich alle mündlichen und schriftlichen Verhandlungen mit den Versicherern zu führen und die Interessen des Auftraggebers entsprechend des Berufsbildes des Versicherungsmaklers wahrzunehmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler die für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen vollständig zur Verfügung zu stellen und etwaige Änderungen der Risikoverhältnisse unverzüglich dem Makler mitzuteilen. Die Leistungen des Maklers werden durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten. Der Makler erfüllt seine Verpflichtungen als ordentlicher Kaufmann. Für Haftungsfälle hält er eine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht vor. Dieser Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist jederzeit kündbar. In Abstimmung mit dem Kunden können Versicherungsverträge auf den Makler übertragen werden. Sollte eine Übertragung nicht möglich sein, bitten wir um Registratur als Zustellungsbevollmächtigte. Die Information über die Maklerfirma, die Registratur und die Beschwerdestellen habe ich erhalten. Der Maklerauftrag bezieht sich auf folgende Versicherungsverträge: |
| Maklervollmacht |
| Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler, ihn gegenüber den Versicherern zu vertreten, insbesondere Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie Kündigungen zu bestehenden Versicherungsverträgen auszusprechen, sofern der Auftraggeber diesen Willenserklärungen und Kündigungen eingewilligt hat. |
| Datenschutzklausel |
| Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG ):
Der Versicherungsnehmer willigt ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherer
im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der
Vertragsdurchführung ( Vertragsänderungen, Beiträge, Versicherungsfälle ) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an ihren Verband übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen. Der Versicherungsnehmer willigt ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Makler weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Diese Einwilligung gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise vom Inhalt des vom Versicherer bereitgehaltenen Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Etwaige Benachrichtigungen nach §§ 33 BDSG sind über den Makler an den Versicherungsnehmer zu richten. |