Altersvorsorge

Drei Säulen der Altersvorsorge
Altersvorsorge
Gesetzlich Betrieblich Privat
  • Berufsständische
  • Versorgungswerke
  • Beamtenversorgung
  • PrivatRente
  • RiesterRente
  • BasisRente
  • Sachwerte
Das Alterseinkünftegesetz hat Auswirkungen auf alle drei Säulen der Altersvorsorge.
Stand 10/2007

Alterseinkünftegesetz  

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
  • Durch das Alterseinkünftegesetz werden gesetzliche Renten zunehmend nachgelagert besteuert, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur privaten „Basisvorsorge-Versicherung" bis zu max. 20.000 EUR / 40.000 EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten) zunehmend steuerfrei gestellt.
  • Bei der privaten Altersvorsorge entfällt die Steuerfreiheit bei Kapitalzahlungen, ein Steuervorteil bleibt jedoch erhalten.
  • Lebenslange Rente aus privaten Rentenversicherungen sind nur noch mit einem reduzierten Ertragsanteil zu versteuern.
  • Die RiesterRente wird deutlich attraktiver.
  • Neu eingeführt wird die BasisRente, die steuerlich wie die gesetzliche Rente behandelt wird. Damit kann erstmals aus unversteuerten Einkommen eine Altersvorsorge aufgebaut werden.
  • In der betrieblichen Altersversorgung wird bei der Direktversicherung die Pauschalbesteuerung der Beiträge durch die nachgelagerte Besteuerung ersetzt.
Stand 05/2007