Betriebliche Altersvorsorge

Unter der betrieblichen Altersvorsorge versteht man alle Leistungen, die ein Unternehmen einem Arbeitnehmer zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zusagt.
Gesetzliche Grundlage für die Sicherung der
bAV ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge ( BetrAVG ), auch Betriebsrentengesetz genannt.
Die versprochenen Leistungen sind regelmäßige Rentenzahlungen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Kapitalzahlung möglich.
In der Bundesrepublik stehen 5 verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung, unter denen der Unternehmer frei wählen kann.
Grundsätzlich verfügen alle Durchführungswege über eine arbeitgeber- und eine arbeitnehmerfinanzierte Variante. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Variante geschieht dies durch Gehaltsumwandlung bzw. Gehaltsverzicht.
Jeder Arbeitgeber kann grundsätzlich frei entscheiden, ob er eine arbeitgeberfinanzierte
bAV für seine Mitarbeiter einrichten will. Neben der arbeitgeberfinanzierten
bAV hat der Arbeitnehmer ab 01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsteilen - bis zu einem Betrag von 4% der BBG ( DRV / WEST ).
Stand 05/2007