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 Arbeitgeber |
Versorgungszusage

Gehaltsumwandlungsvereinbarung
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Arbeitnehmer
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- Einzahlungen sind steuerfrei
- Einzahlungen sind bis 4 % BBG SV-frei (bis 2008)
- nachgelagerte Besteuerung,
aber: - zusätzliche Freibeträge
- 1/5-Regelung zur Progressionsmilderung
wichtig:
- Verzicht auf variable Beitragszahlung (Verringerung des Beitrages oder Freistellung sind nicht zulässig)
- keine private Weiterführung
- zusätzliche Kosten für AG (Verwaltung, PSV)
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